Allgemeine Geschäftsbedingungen

der INNOVASolutions GmbH, Registergericht Mainz AG, HRB 40224 Sitz: Weinstraße 27, 55413 Trechtingshausen (Stand: 5/2006)


§ 1 Allgemeines
Für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen (einschließlich Beratungs- und Schulungsleistungen) gelten ausschließlich die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht schriftlich im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird. Abweichende Vereinbarungen gelten in jedem Fall nur für die Bestellung, für die sie getroffen wurden und müssen schriftlich vereinbart sein. Für spätere Bestellungen gelten wieder die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Dienstleistung gelten die Bedingungen als angenommen.

§ 2 Angebote
Die Angebote der INNOVASolutions GmbH sind unverbindlich und freibleibend, sofern sie bei Abgabe des Angebotes nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Bei Kalkulations- oder Druckfehlern im Angebot behält die INNOVASolutions GmbH sich das Recht der Berichtigung vor.

§ 3 Vertragsabschluss

Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn die INNOVASolutions GmbH die Annahme der Bestellung bestätigt oder die Lieferung ausgeführt hat.

§ 4 Zahlung, Verzug, Aufrechnung
Die Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den Preisen und Bedingungen des schriftlichen Angebots. Die darin genannten Preise sind bis zu dem dort angegebenen Datum verbindlich. Hinzu kommt die zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltende Mehrwertsteuer, Verpackungs- und Versandkosten. Die Zahlungen sind ohne jeden Abzug und innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu leisten. Umfasst der Auftrag neben der Lieferung weitere Leistungen (Installationen etc.), werden diese zu den genannten Kostensätzen in Rechnung gestellt. Spesen (Reisekosten etc.) werden ebenfalls gesondert berechnet.

Die INNOVASolutions GmbH ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Wechsel werden nicht angenommen.

Die Aufrechnung gegenüber der INNOVASolutions GmbH mit Gegenforderungen ist unzulässig, es sei denn, dass diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

Die INNOVASolutions GmbH behält sich das uneingeschränkte Recht zur Abtretung ihrer Forderungen an Dritte vor.

§ 5 Lieferung
Liefertermine und Fristen sind verbindlich, wenn sie vom Kunden und der INNOVASolutions GmbH im Einzelfall schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind; ansonsten sind alle Liefertermine oder Fristen unverbindlich. Ist die Nichteinhaltung einer Frist auf unvorhergesehene Hindernisse zurückzuführen, die außerhalb des Einflusses der INNOVASolutions GmbH liegen, verlängert sich die Frist entsprechend. Der Kunde hat im Falle des Lieferverzuges das Recht, nach fruchtlosem Ablauf einer der INNOVASolutions GmbH gesetzten Nachfrist von dem betreffenden Liefervertrag kostenfrei zurückzutreten. Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden wegen verspäteter Lieferung oder Leistung entfallen. Eine weitergehende Haftung übernimmt die INNOVASolutions GmbH bei Lieferungsverzögerungen nicht. Die INNOVASolutions GmbH ist berechtigt zur Erfüllung Ihrer vertraglichen Verpflichtungen Subunternehmer einzubeziehen.

§ 6 Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Auslieferung der Ware und ist bei Lieferung von Hard- und Software identisch der Garantiezeit des jeweiligen Herstellers. Für durch die INNOVASolutions GmbH entwickelte Produkte gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist.
Schadensersatzansprüche seitens des Kunden können nur geltend gemacht werden, wenn der eventuelle Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlung der INNOVASolutions GmbH beruht. Bei Schäden, die durch Fremdeinwirkung (höhere Gewalt, Einwirkung Dritter, etc.) entstanden sind, übernimmt die INNOVASolutions GmbH keine Haftung oder Gewährleistung.

Offensichtliche Mängel an Waren oder Dienstleistungen der INNOVASolutions GmbH müssen unverzüglich, jedoch spätestens nach 14 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich angezeigt werden.

Schlägt die Durchführung der Gewährleistungsmaßnahmen (Nachbesserungen) innerhalb angemessener Zeit fehl, kann der Kunde eine Ersatzlieferung oder eine Herabsetzung der Vergütung verlangen. Falls weder Nachbesserung noch Ersatzlieferungen den Fehler beheben, kann der Kunde von dem entsprechenden Vertrag kostenfrei zurücktreten. Die INNOVASolutions GmbH behält sich ein wiederholtes (zweifaches) Recht der Nachbesserung vor. Der Rücktritt seitens des Kunden ist ausgeschlossen, wenn der Fehler im Verhältnis zum Gesamtvertrag nicht erheblich ist.

Bei derzeitigem technischen Stand ist Software niemals völlig fehlerfrei. Bei erheblichen Mängeln gilt auch die Anweisung zur Umgehung der Auswirkung des Mangels als ausreichende Nachbesserung.

Der INNOVASolutions GmbH durch ungerechtfertigte Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen entstandene Aufwand kann dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Die INNOVASolutions GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Waren den Kundenanforderungen genügen.

§ 7 Auftragsentwicklung
Im Auftrag des Kunden entwickelte Software gilt von diesem als abgenommen, wenn der Kunde nicht schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung etwaige Mängel in nachvollziehbarer und programmtechnisch reproduzierbarer Weise anzeigt.

§ 8 Mitwirkungspflicht des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet Bedienungsanleitungen, Wartungsvorschriften sowie Anweisungen zur Benutzung von Software und Geräten zu beachten. Die Folgen der Nichtbeachtung gehen auch während der Gewährleistungs- pflicht zu Lasten des Kunden. Geräte dürfen nicht eigenmächtig, d. h. ohne schriftliche Zustimmung der INNOVASolutions GmbH geöffnet werden. Anderenfalls erlischt jegliche Gewährleistung. Der Nachweis ordnungsgemäßer Benutzung obliegt dem Kunden. Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich.

§ 9 Gefahrenübergang
Die Gefahr geht mit Absendung der Ware durch die INNOVASolutions GmbH auf den Kunden über.

§ 10  Eigentumsvorbehalt

Die INNOVASolutions GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur vollständigen Tilgung des Kaufpreises und bis zur Erfüllung aller, auch künftiger (Saldo-) Forderungen vor. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen dieser Waren sind unzulässig. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware muss der Kunde auf das Eigentum der INNOVASolutions GmbH hinweisen und die INNOVASolutions GmbH unverzüglich benachrichtigen.

§ 11 Urheberrecht
Copyright und Markenzeichen: Soweit die INNOVASolutions GmbH nicht selbst die Schutzrechte an der Software, der Hardware oder Teilen davon besitzt, besitzt sie die Rechte, die die Weitergabe und Nutzung durch Dritte erlauben. Abbildungen der Softwaren oder Hardwarebestandteile der INNOVASolutions GmbH müssen mit dem Vermerk "© Copyright 2006 INNOVASolutions GmbH, alle Rechte vorbehalten" gekennzeichnet sein. Die Verwendung der Markenzeichen INNOVASolutions GmbH ist nur gestattet unter Angabe des Namens des Markenzeicheninhabers (INNOVASolutions GmbH, Trechtingshausen) an geeigneter Stelle. Die Weitergabe von Unterlagen und Bedienungsanleitungen an Dritte ist nicht zulässig.

§ 12 Haftung und Schadensersatzansprüche
Die Haftung erfolgt höchstens in Höhe der gezahlten Hard- oder Software-Lizenzkosten. Im Übrigen bleibt der gesetzliche Anspruch wegen Mangelschadens unberührt.

Die INNOVASolutions GmbH haftet nicht für direkte oder indirekte Folgeschäden, insbesondere nicht für Vermögensschäden, für entgangenen Gewinn oder Schäden aufgrund von Betriebsunterbrechungen, es sei denn, dass ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann oder gesetzliche Bestimmungen (Produkthaftpflicht) ausdrücklich entgegenstehen. Für Datenverlust, zerstörte Datenbestände und die Kosten der Wiederbeschaffung dieser haftet die INNOVASolutions GmbH nur, wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat und dem Kunden durch übliche Sicherungsmaßnahmen die Wiederbeschaffung der Daten in zumutbarer Weise nicht möglich ist. Hierzu gehört auch, dass der Kunde angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren und sonstige Phänomene vorhält, die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können. Für den Fall des Verstoßes gegen diese Verpflichtung muss sich der Kunde in jedem Falle ein angemessenes Mitverschulden anrechnen lassen.

§ 13 Sonstiges
Der Kunde kann die ihm aus dem Vertrag zustehenden Rechte und Pflichten nur mit schriftlicher Zustimmung der INNOVASolutions GmbH übertragen. Die Liefer- und Zahlungsbedingungen bleiben auch bei einer etwaigen Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen Teilen gültig.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen nicht berührt. Die Parteien vereinbaren vielmehr, dass die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine andere zu ersetzen ist, die dem wirtschaftlichen und gewollten Sinn der unwirksamen am nächsten kommt.

Die Kundendaten werden geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig bei der INNOVASolutions GmbH gespeichert und verarbeitet.

§ 14 Gerichtsstand
Erfüllungsort für beide Parteien ist der Sitz der INNOVASolutions GmbH.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Bingen am Rhein.

 

 

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